Keine unerwarteten Kosten durch genaue Definierung des Abfalls.
In unserer Abfallfibel erhalten Sie einen Überblick der verschiedenen Abfallarten, die wir von Ihnen annehmen, transportieren und entsorgen.

Durch Trennung des Abfalls nach stofflich verwertbaren Abfällen, um das Recycling zu stärken, entstehen für Abfallerzeuger erweiterte Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten. Mit Ihnen als Erzeuger suchen und finden wir gemeinsam Lösungen – einschließlich unkomplizierter Auftragsabwicklung.

Sauberer Bauschutt (170107):

Mineralische Abfälle wie Ziegel, Mörtel, Putz, Beton, Fliesen, Mauerwerk, Keramik oder Klinkersteine fallen unter den Begriff des sauberen Bauschuttes und können so von uns recycelt werden. Sobald sich aber Störstoffe wie Tapetenreste, Holz oder Kunststoffe im Schüttgut befinden, entfällt die Möglichkeit des Recyclings und der Abfall wird zum Baumischabfall, welcher nachfolgend näher beschrieben ist.

Baumischabfall (170904):

Baumischabfälle sind alle mineralische und nichtmineralische Materialien, die bei Bau-, Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten anfallen. Dies können Tapeten und Tapetenreste, Holz, Gips und Gipsreste, Kabel und Kabelreste, Kunststoffe, Plastikmüll, Plastikrohre, Metallschrott sein. In den Container gehören keine Sonderabfälle wie z.B. Asbest, Asbestzement, Dämmwolle, elektronische Geräte, Batterien, Styropor, Lacke, Farben, Dachpappe, Autoreifen, flüssige Stoffe, Garten- und Parkabfälle, Bitumen- und teerhaltige Abfälle oder Kleber und Klebereste.

Bau und Abbruchholz (A1 – A3) (170201):

Unter der Kategorie A1 versteht sich alles naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Altholz, welches nicht unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde. Darunter fallen z.B. Europaletten, Industrieresthölzer oder Massivholzmöbel.

Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz fällt unter die Kategorie A2. Es dürfen weder halogenorganische Verbindungen (Lösungsmittel aus Brom, Chlor, Jod oder Fluor) oder Holzschutzmittel an dem Holz haften. Z.B. Paletten aus Holzwerkstoffen, Bauspanplatten, Dielen, Türblätter und Zargen von Innentüren oder Deckenpaneele.

Die Kategorie A3 beinhaltet Holz, welches mit halogenorganischen Verbindungen, jedoch ohne Holzschutzmittel behandelt wurde. Beispiele sind Gebrauchtmöbel mit halogenorganischen Verbindungen, Altholz aus Sperrmüll oder Paletten mit Verbundmaterialien.

behandeltes oder imprägniertes Holz (A4) (170204):

In der Kategorie 4 befindet sich Altholz, welches mit Holzschutzmittel, dass zum Schutz gegen Holz zerstörende Insekten oder zur Herabsetzung der Entflammbarkeit, behandelt worden ist. Z.B. Bahnschwellen, Leitungsmasten, Zaunpfähle, Tür- und Fensterhölzer ohne Glas, Holzfachwerk, Außentüren oder Holzzäune. Ausgenommen ist hier PCB-Altholz, welches gesondert entsorgt werden muss.

Mischboden mit Störstoffen (170504):

Erdaushub, welcher bei Garten- oder Baumaßnahmen entsteht und mit Störstoffen, wie Wurzeln, Steinen oder Grasnarben versehen ist.

Mischboden ohne Störstoffe:

Baustoffe auf Gipsbasis (170802): 

Diese Abfallart fällt meist bei Neu-, Abriss- oder Sanierungsarbeiten an. Unter Gipsabfälle zählen wir Gipskarton, Gipskartonplatten, Gipsreste oder Gipsputz. Gasbeton bzw. Porenbeton (Ytong) wird bei uns gesondert entsorgt.

Grünschnitt (200201):

Unter Grünschnitt können Sie folgende Arten verstehen. Frisch geschnittene Pflanzenreste, die wenig bis gar nicht verholzt sind. Rasenmäher- sowie Heckenschnitt, Sträucher, Grünholz oder Astwerk, mit einem maximalen Durchmesser von 10 cm nehmen wir gerne als Grünschnitt an. Stammholz, Stubben oder Wurzeln fallen nicht unter Grünschnitt und müssen gesondert bei uns entsorgt werden.

Mineralwolle (170603*): 

Mineralwolle, wie Glas-, Stein- oder Schlackenwolle werden hauptsächlich als Kerndämmung oder Dachdämmung genutzt. Da ihre Kunstfasern als gesundheitsgefährdender Stoff klassifiziert sind, müssen sie bei ihrer Entsorgung in sogenannte KMF (künstliche Mineralfasern) Mineralwollsäcke luftdicht verpackt werden.

Sperrmüll (200307):

Gegenstände, die durch ihre Größe nicht in öffentlichen Müllbehälter entsorgt werden können, können Sie bei uns als Sperrmüll entsorgen. Folgende Abfälle gelten als Sperrmüll: Einrichtungsgegenstände, Matratzen, Teppiche, Decken, oder Kissen. Zum Sperrmüll zählen nicht Elektrogeräte, Autoreifen, Batterien oder Metallabfälle.

HDI*- Suspensionsentsorgung

Es stehen spezielle Container bereit. *Hochdruckinjektionsbetong: 

asbesthaltige Baustoffe (170605*): 

Bei der Entsorgung von Asbest bzw. asbesthaltige Baustoffe müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Durch das hohe Gesundheitsrisiko, welches von Asbest ausgeht, müssen sie in spezielle Big Bags staubdicht verpackt und transportiert werden. Somit werden Sie und unsere Mitarbeiter nicht der Gefahr ausgesetzt. Asbest ist in folgenden Produkten häufig zu finden: Dachplatten, Fassaden oder Bodenbelägen. Auch ist zu beachten, kommt es zu einer Vermischung von Asbestabfällen und anderen Materialien, so sind diese Materialien automatisch als Asbestabfall anzusehen.

Nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz sind alle unsere Kunden dazu verpflichtet, ihre Abfälle getrennt zu halten und zu behandeln, soweit es technisch und wirtschaftlich möglich ist. Eine Vermischung oder eine Verdünnung gefährlicher Abfälle mit anderen Abfällen ist unzulässig und führt dazu, dass diese Abfälle automatisch als gefährliche Abfälle behandelt werden.

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb seit dem Jahr 2002.